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BVerwG, 13.08.1976 - II B 25.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1976 - 2 A 28/75
- BVerwG, 13.08.1976 - II B 25.76
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1976 - 2 B 25.76
Das erfordert, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1976 - 2 B 25.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat ein Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche und höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
- BVerwG, 23.03.1977 - 6 B 15.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An den Inhalt einer …
Daran ändert auch nichts der in Verbindung mit den Angriffen auf die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts wiederholte Hinweis auf die angebliche grundsätzliche Bedeutung der Sache (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - BVerwG VI B 10.74 -, vom 1. Oktober 1975 - BVerwG VI B 59.75 -, vom 17. November 1975 - BVerwG II B 38.75 - und vom 13. August 1976 - BVerwG II B 25.76 -).